(1) Durch Erteilung des Auftrages erkennen Sie unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen sowie sämtliche unter Ziffer 1 aufgeführten Bedingungen über die Überlassung und Wartung von Software an. Die Liefer-und Zahlungsbedingungen sind für Dienstleistungen von e-systems sowie für alle von e-systems gelieferten Waren und für gelieferte Software gültig.
(1) Angebote von e-systems sind freibleibend und verbindlich.
(2) Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann e-systems 20% des Auftragswertes berechnen.
(3) Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um Software, die individuell für den Käufer erstellt wurde, kann bei Nichterfüllung seitens des Käufers ein Prozentsatz vom Auftragswert berechnet werden, der sich nach dem Entwicklungsstadium dieser Software richtet, jedoch maximal 80% des Auftragswertes beträgt.
(1) Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme – Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst , Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
(2) e-systems ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers , Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
(4) Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichsoder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
(1) Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, indem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der Waren oder entsprechenden Dienstleistungen seitens e-systems erfüllt ist.
(2) Der Käufer kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückhaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Käufer nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von e-systems und der Gegenanspruch des Käufers auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Alle Zahlungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von e-systems. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassen Ware im Tauschweg ist dem Käufer nicht gestattet.
(2) Auf Verlangen von e-systems ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Käufer e-systems sofort zu benachrichtigen.
(3) Der Käufer tritt seine Forderungen aus Weiterverkauf an uns ab.
(1) Der Versand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per Nachnahme.
(2) Der Versand wird auf dem billigsten Transportweg nach Wahl von e-systems auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchgeführt. Rollgelder, Verpackungs-und Zustellgebühren trägt der Käufer.
(3) Schreibt der Käufer einen bestimmten Transportweg vor, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
(4) Alle Bestellungen werden so schnell wie möglich ausgeliefert. Eine Haftung für Lieferung zu einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen. Teillieferungen sind zulässig.
(5) Auf Wunsch des Käufers werden die Sendungen zu seinen Lasten gegen Transportschäden versichert.
(6) Etwaige Rücklieferungen – von berechtigten Reklamationen abgesehen – erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Rücksendungen haben in der Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand der Ware zu erfolgen.
(7) Software ist, soweit nicht 2.3 zutreffen von der Rückgabe ausgeschlossen.
(8) Die Gefahr geht bei Übergabe an das Transportunternehmen bzw. beim Verlassen unseres Lagers an den Käufer über.
(9) Transportschäden müssen bei Annahme vom Transporteur quittiert und uns unverzüglich gemeldet werden
(1) Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang unter Vorlage des Packzettels, Lieferschein oder der Rechnung an e-systems schriftlich mitgeteilt werden. Für zunächst nicht erkennbare Mängel gilt eine Rückfrist von 24 Monaten.
(2) Eine Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere für Mängelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass e-systems vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(3) Der Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen gilt insbesondere für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung der gelieferten Ware, der Software sowie des schriftlichen Begleitmaterials durch den Kunden.
(4) e-systems übernimmt keine Haftung für finanzielle, materielle und ideelle Schäden jeglicher Art, die dem Kunden durch von e-systems gelieferte Waren und Software sowie von e-systems geleistete Dienste und Auskünfte entstanden ist, insofern e-systems nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
(1) e-systems übernimmt keinerlei Verantwortung für die Daten, welche auf den Geräten ihrer Kunden gespeichert sind. Der Kunde ist für die ordnungsmäßige Datensicherung vor Übergabe der Geräte an e-systems, bzw. vor Durchführung irgendwelcher Arbeiten an den Geräten durch einen Mitarbeiter von e-systems, selbst verantwortlich. e-systems setzt voraus, daß eine solche Datensicherung durchgeführt wurde. e-systems leistet daher keinen Schadensersatz, egal welcher Art, für Schäden oder Folgeschäden aus einer teilweisen oder gänzlichen Zerstörung der Daten der an e-systems übergebenen Geräte, bzw. der Geräte an denen Arbeiten seitens e-systems durchgeführt wurden. e-systems leistet auch keinen Schadensersatz für die Wiederbeschaffung der Daten selbst.
(1) Handelt es sich beim Vertragsgegenstand um die Überlassung und Wartung von Software, hat hier Punkt 2.3 zusätzlich Gültigkeit.
(2) Eine Gewährleistung von e-systems beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferungen oder Nachbesserung. e-systems ist außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehenden Gewährleistungsansprüche zu beschränken.
(3) Schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch e-systems bzw. die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzungen des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Ein weitgehender Anspruch des Käufers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung seitens e-systems zurückzuführen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart gilt eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten. Während der Gewährleistungszeit trägt e-systems sämtliche Reparaturkosten. Die Anlieferung der defekten Ware hat durch den Käufer zu erfolgen. Etwaige Fahrt-und/oder Transportkosten seitens e-systems können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
(5) e-systems verpflichtet sich in der Gewährleistungszeit Reparaturen so schnell wie möglich abzuwickeln. Eine Haftung für die Reparatur innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht übernommen.
(6) Auf Verbrauchsmaterialien (Toner, Farbbänder, Datenträger, etc.), Verschleißteile (Druckköpfe, Trommeleinheiten, usw.); sowie Schäden, die von außen auf die Geräte einwirken (z.B. Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt, usw.) oder bei falscher Behandlung oder Pflege und Softwareschäden gewährt e-systems keine Garantie.
(7) Bei unbegründeter Beanstandung (z.B. Anwendungsfehler) trägt der Kunde die Kosten für die Überprüfung der Ware zzgl. aller weitern Aufwendungen.
(1) Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Liegnitzerstraße 23 58454 Witten.
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Witten, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderes Gericht zuständig ist.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen e-systems und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(1) Allen Parteien wird ein außerplanmäßiges Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Pflichten der jeweiligen anderen Partei eingeräumt, z.B. bei Nichteinhaltung eines vertraglich vereinbarten Pensums oder anderer vereinbarter Vorgaben sowie bei Zahlungsverzug.
(1) e-systems pflegt, reinigt und wartet die zum Verleih angebotenen Geräte gewissenhaft und sorgfältig. Die Geräte werden dem Kunden in bestmöglichem Zustand überlassen, weshalb e-systems für Defekte und/oder technische Mängel nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
(1) Mündliche, telefonische sowie mit Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von e-systems.
(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Liegnitzerstr. 23
58454 Witten
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